Vorbot
Am Vorbot wird Beschluss gefasst über die Durchführung des Hauptbots mit der kirchlichen Jahrzeit, des Zunftmahles und weiterer Anlässe. Die Zünfter entscheiden sodann auch über die Aufnahme neuer Meister und Brüder. Der Mutschlivater bestimmt die Delegationen für die Kinderbescherung in den städtischen Kindergärten und der wohlwise Obmann bestimmt – nicht immer zur Freude der Betroffenen – den Zunftchlaus. Um die Vorbereitungszeit für die betroffenen Zünfter nicht zu kurz ausfallen zu lassen, werden diese bereits jeweils fünf Jahre im Voraus bestimmt.
Zum Schluss berichten die Zünfter, die an den Hauptboten der Schwesterzünfte als Delegierte unserer Zunft teilnahmen, über ihre Vorträge und wie sie für unsere Zunft Ehre eingelegt haben.
Nach all den formalen Punkten sind dann meist die Kehlen trocken und die Mägen knurren, so dass die Zunft das neue Jahr bei Pastetli und Rotwein gesellig einläuten bzw. das Vorbot ausklingen lassen kann.
Hauptbot
Am Tage der kirchlichen Jahrzeit für die verstorbenen Zünfter besammelt der Obmann die Zünfter nach dem frühmorgendlichen Gottesdienst zum ordentlichen Hauptbot.
Anlässlich des Hauptbots im Gotischen Saal des Zuger Rathauses werden der Jahresbericht des Obmanns und die Jahresrechnung des Säckelmeisters genehmigt, die Mitgliederbeiträge festgesetzt und die Wahlen für die verschiedenen Zunftchargen durchgeführt. Anschliessend begeben sich die Zünfter zur Kinderbescherung in die Zuger Kindergärten, bevor man sich im Zunftlokal zum Höhepunkt des Zunftjahres, dem Bäckermöhli, trifft.